Bewerbermanagement
System von HR Solutions unterstützt
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das
neue Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt
neue Anforderungen an die Prozesse im Personalbereich. Auch Hersteller
von
Bewerbermanagementsystemen haben reagiert.
(box)
Stuttgart, 18.09.2006
– Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten. Es
gewährt
Bewerbern das Recht, Absagen gerichtlich anzufechten, wenn sie den
Eindruck
gewonnen haben, dass sie im Sinne des AGG bei der Bewerberauswahl
benachteiligt
wurden. Dies wiederum stellt die Personalbereiche der Unternehmen vor
die
Aufgabe, bis zu zwei Monate nach Absage die relevanten Unterlagen zu
allen
Bewerbern aufzubewahren. Sie müssen im Zweifelsfall nachweisen
können, dass die
Absage gerechtfertigt ist und keine ungerechtfertigte Benachteiligung
darstellt.
Dabei
kann es
bereits ein
großer Vorteil für das Unternehmen
sein, wenn es ein Bewerbermanagement System im Einsatz hat. Dieses
sorgt für
eine erhöhte Transparenz der Vorgänge, dokumentiert
Entscheidungen und
erleichtert die Wiederauffindbarkeit von Bewerbungen.
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Dies
gilt auch
für das
Bewerbermanagementsystem HRS RMS von
HR Solutions. Das System wurde im Hinblick auf die Anforderungen des
AGG
optimiert. Es enthält einen Workflow, der im Falle einer Klage
von
Seiten eines
abgewiesenen Bewerbers eingeleitet wird und dem Unternehmen somit das
passende
Werkzeug an die Hand gibt.
Das
System sieht
nach Abschluss
des Bewerbungsprozesses die
Archivierung der Bewerberprofile vor. Hierbei werden, um dem
Datenschutzgesetz
Rechnung zu tragen, sämtliche Informationen bis auf die Stamm-
und
Vorgangsdaten gelöscht. Im Zuge der Optimierung auf die
Anforderungen des AGG,
wird diese Archivierung nun um drei Monate aufgeschoben –
zwei
entsprechend der
gesetzlichen Frist (s.o.) und einen als Sicherheitsspielraum.
Ein
wichtiger Punkt
für
Unternehmen ist auch nach über einem
Monat noch genau zu wissen, aus welchen Gründen ein bestimmter
Bewerber
abgewiesen wurde. Hierfür findet sich im HRS RMS eine
konfigurierbare Liste mit
Absagegründen und einer freien Eingabe. Parallel dazu besteht
die
Möglichkeit
im System zu hinterlegen, aus welchen Gründen ein Bewerber
eingestellt wurde.
Dies
dient zur Absicherung der Unternehmen. Ihnen werden somit die
Möglichkeiten an
die Hand gegeben, im Falle einer Bewerberklage sofort auf alle
relevanten Informationen
zugreifen zu können. |