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Pressemitteilungen

Bewerbermanagement System von HR Solutions unterstützt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt neue Anforderungen an die Prozesse im Personalbereich. Auch Hersteller von Bewerbermanagementsystemen haben reagiert.

(box) Stuttgart, 18.09.2006Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten. Es gewährt Bewerbern das Recht, Absagen gerichtlich anzufechten, wenn sie den Eindruck gewonnen haben, dass sie im Sinne des AGG bei der Bewerberauswahl benachteiligt wurden. Dies wiederum stellt die Personalbereiche der Unternehmen vor die Aufgabe, bis zu zwei Monate nach Absage die relevanten Unterlagen zu allen Bewerbern aufzubewahren. Sie müssen im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Absage gerechtfertigt ist und keine ungerechtfertigte Benachteiligung darstellt.

Dabei kann es bereits ein großer Vorteil für das Unternehmen sein, wenn es ein Bewerbermanagement System im Einsatz hat. Dieses sorgt für eine erhöhte Transparenz der Vorgänge, dokumentiert Entscheidungen und erleichtert die Wiederauffindbarkeit von Bewerbungen.


Dies gilt auch für das Bewerbermanagementsystem HRS RMS von HR Solutions. Das System wurde im Hinblick auf die Anforderungen des AGG optimiert. Es enthält einen Workflow, der im Falle einer Klage von Seiten eines abgewiesenen Bewerbers eingeleitet wird und dem Unternehmen somit das passende Werkzeug an die Hand gibt.

Das System sieht nach Abschluss des Bewerbungsprozesses die Archivierung der Bewerberprofile vor. Hierbei werden, um dem Datenschutzgesetz Rechnung zu tragen, sämtliche Informationen bis auf die Stamm- und Vorgangsdaten gelöscht. Im Zuge der Optimierung auf die Anforderungen des AGG, wird diese Archivierung nun um drei Monate aufgeschoben – zwei entsprechend der gesetzlichen Frist (s.o.) und einen als Sicherheitsspielraum.

Ein wichtiger Punkt für Unternehmen ist auch nach über einem Monat noch genau zu wissen, aus welchen Gründen ein bestimmter Bewerber abgewiesen wurde. Hierfür findet sich im HRS RMS eine konfigurierbare Liste mit Absagegründen und einer freien Eingabe. Parallel dazu besteht die Möglichkeit im System zu hinterlegen, aus welchen Gründen ein Bewerber eingestellt wurde.

Dies dient zur Absicherung der Unternehmen. Ihnen werden somit die Möglichkeiten an die Hand gegeben, im Falle einer Bewerberklage sofort auf alle relevanten Informationen zugreifen zu können.
 

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